Deponie Vorderland AG
Deponie Vorderland AG
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9038 Rehetobel

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Inertstoffe

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Inertstoffdeponien sind Deponien, auf denen primär nicht verwertbare mineralische Bauabfälle und industrielle Abfälle mit Inertstoffqualität sowie unverschmutztes Aushubmaterial, das nicht andersweitig verwertet werden kann, abgelagert werden. Als chemisch inert (lat. für untätig, unbeteiligt, träge) bezeichnet man Substanzen, die unter den jeweilig ergebenen Bedingungen mit potentiellen Reaktionspartnern (Luft, Wasser) nicht oder nur in verschwindend geringem Masse reagieren. Ein Inertabfall ist in der Oekologie und im Entsorgungsrecht ein Abfall, der keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegt. Inertabfälle lösen sich nicht auf, sind nicht brennbar und bauen sich nicht biologisch ab.Sie beeinträchtigen andere Materialien, mit denen sie in Berührung kommen nicht in einer Weise, die zu Umweltverschmutzung führt oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken
könnte. Als «inert» werden folgende Stoffe bezeichnet:


  • Inertstoffe im eigentlichen Sinn, welche einen geringen Schadstoffgehalt und eine geringe Löslichkeit aufweisen und zu mehr als 95 Gewichtsprozent aus gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Silikaten, Caronaten oder Aluminaten bestehen.

  • Inerte Bauabfälle welche zu mindestens 95 Gewichtsprozenten aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Aspestzement, Ziegel, Glas, Mauerabbruch und Strassenaufbruch bestehen. Die Abfälle dürfen nicht mit Sonderabfällen vermischt sein. Metalle, Kunsstoffe, Papier, Holz und Textilien müssen vorgängig entfernt werden.

  • Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial, welches nicht für Rekultivierungen verwendet werden kann.

  • Abfälle industrieller oder gewerblicher Herkunft, welche die im Anhang 1, II Inertstoffe, der TVA, aufgeführten Anforderunge erfüllen. Der Inhaber solcher Abfälle muss bei der Abgabe nachweisen, dass seine Abfälle die Anforderungen an Inertstoffe erfüllen weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/awa. Die Qualität der Inertstoffe wird in der sogenannten TVA «Technische Verordnung über Abfälle» genau festgelegt (www.admin.ch).
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